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Notícias 20 Euro Strafe für pinke Parkscheibe

Roter.Teufel

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Typisch Deutschland:
20 Euro Strafe für pinke Parkscheibe


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Braunschweig – Dieser Fall einer Autofahrerin sorgt für ungläubiges Kopfschütteln! Obwohl die Frau (30) eine Parkscheibe hatte und die Uhrzeit korrekt eingestellt war, bekam sie einen Strafzettel vom Ordnungsamt. Der Grund: Ihre Parkscheibe war pink. Typisch Deutschland! Doch Gesetz bleibt Gesetz.

Am 17. Januar hatte die 30-Jährige mit ihrem VW in Braunschweig (Niedersachsen) geparkt und vorschriftsgemäß eine Parkscheibe ins Fenster gelegt – dachte sie zumindest. Denn als sie vom Supermarkt kam, klemmte ein Strafzettel vom Ordnungsamt am Scheibenwischer. Berechnet wurde ein Verwarngeld von 20 Euro.

Parkscheibe muss blau-weiß sein

Öffentlich machte den Fall ihr Vater. Der 59-Jährige schilderte den Vorgang in einem Beitrag auf dem Kurznachrichtendienst X und schrieb: „Servicepost: In Deutschland bekommt man für eine pinke Parkscheibe 20€ Verwarnungsgeld. Meiner Tochter in der Stadt Braunschweig so passiert.“ Und weiter: „Sie muss blau (RAL 5017 oder 5005) sein und der DIN 6171 entsprechen! Auch mit fast 60, lerne ich immer noch behördliche Vorgaben dazu.“

Gemäß Straßenverkehrsordnung (StVO) muss eine Parkscheibe in Deutschland blau-weiß sein – bunte sind nicht zulässig. Offenbar wusste die Frau davon nichts. Der Vater zu t-online: „Sie hat alles im besten Glauben gemacht. Sie hatte ja keine böse Absicht.“ Nach Ansicht des Vaters hätte auch ein Hinweiszettel gereicht. Trotzdem werde die Tochter vermutlich die Strafe zahlen. BILD erreichte Herrn Helm am Samstag nicht.

Bei X hagelte es wegen der Strafe wütende Kommentare, ein Nutzer schrieb: „Wie kleinlich“. Ein anderer: „Das wäre so wieder typisch deutsch, dass es gar nicht deutscher geht. Wir sind echt verloren mit unserer Bürokratie.“

Und was sagt die Behörde?

Ein Sprecher der Stadt Braunschweig erklärte aber gegenüber t-online: In der Straßenverkehrsordnung sei „eindeutig geregelt, dass nur die klassische blaue Parkscheibe und elektronische Parkscheiben mit einer Zulassung des Kraftfahrtbundesamtes zulässig“ seien. Die Stadt verweist auf die Verkehrsblatt-Verlautbarung Nr. 237.

Darin heißt es: Die Parkscheibe „ist 110 mm breit, 150 mm hoch und besteht aus zwei Bildebenen“. Und: „Ziffern und Schrift sind nach DIN 1451, Teil 2 ‚Schrift für den Straßenverkehr‘, die Farben nach DIN 6171 ‚Aufsichtsfarben für Verkehrszeichen‘ auszuführen.“ Bedeutet: In der DIN-Norm wird der Blauton genau vorgegeben. Wer das nicht beachtet oder nicht weiß, muss dann eben mit einer Strafe rechnen.

Bild Zeitung
 
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