- Entrou
- Out 5, 2021
- Mensagens
- 63,102
- Gostos Recebidos
- 1,956
Gericht in Bremen entscheidet:
Polizeianwärter darf Turban im Außendienst tragen
Bremen – Seine Klage hatte Erfolg. Im Turban-Streit bei der Polizei in Bremen hat der Kommissaranwärter Jaspinder Singh einen Teilerfolg erzielt. Das Verwaltungsgericht der Hansestadt gab seinem Eilantrag statt, dass er auch im Außendienst einen Turban zur Polizeiuniform tragen darf.
Zuerst hatte das Regionalmagazin Buten un Binnen über den Gerichtsbeschluss vom Donnerstag berichtet. Der Bremer Polizeianwärter Jaspinder Singh gehört der Glaubensgemeinschaft der Sikhs an und trägt aus religiösen Gründen einen sogenannten Dastar, also einen Sikh-Turban. Doch in der Praxisphase seines Studiums – also im direkten Bürgerkontakt – war ihm der Turban vom Polizeipräsidenten verboten worden. Als sich Singh nicht an die Forderung hielt, war er in den Innendienst versetzt worden.
Eilantrag beim Verwaltungsgericht gestellt
Das ließ der junge Mann nicht auf sich sitzen. Er fühlte sich in seiner Religions- sowie in seiner Ausbildungs- und Berufsfreiheit verletzt und ging gegen die Entscheidung gerichtlich vor. Durch die Versetzung in den Innendienst würden ihm notwendige Ausbildungsinhalte vorenthalten bleiben, so Singh in seinem Eilantrag.
Das Verwaltungsgericht folgte nun seiner Argumentation und gab seinem Antrag statt. Jaspinder Singh darf den Turban fortan im Dienst tragen – zumindest vorläufig. Das Dastar-Verbot beruhe nicht auf einer hinreichenden Rechtsgrundlage, argumentierte das Gericht. Die Regelungen zur Uniformierung der Polizei enthielten „keine Einzelheiten über das äußere Erscheinungsbild der Beamtinnen und Beamten mit religiösem Bezug“, hieß es in einer Mitteilung des Gerichtes. Hierfür bedürfe es einer Rechtsverordnung, die von der zuständigen Innensenatorin Eva Högl (SPD) bislang nicht erlassen worden sei.
Gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts kann nun innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht erhoben werden.
Bild Zeitung
Polizeianwärter darf Turban im Außendienst tragen
Bremen – Seine Klage hatte Erfolg. Im Turban-Streit bei der Polizei in Bremen hat der Kommissaranwärter Jaspinder Singh einen Teilerfolg erzielt. Das Verwaltungsgericht der Hansestadt gab seinem Eilantrag statt, dass er auch im Außendienst einen Turban zur Polizeiuniform tragen darf.
Zuerst hatte das Regionalmagazin Buten un Binnen über den Gerichtsbeschluss vom Donnerstag berichtet. Der Bremer Polizeianwärter Jaspinder Singh gehört der Glaubensgemeinschaft der Sikhs an und trägt aus religiösen Gründen einen sogenannten Dastar, also einen Sikh-Turban. Doch in der Praxisphase seines Studiums – also im direkten Bürgerkontakt – war ihm der Turban vom Polizeipräsidenten verboten worden. Als sich Singh nicht an die Forderung hielt, war er in den Innendienst versetzt worden.
Eilantrag beim Verwaltungsgericht gestellt
Das ließ der junge Mann nicht auf sich sitzen. Er fühlte sich in seiner Religions- sowie in seiner Ausbildungs- und Berufsfreiheit verletzt und ging gegen die Entscheidung gerichtlich vor. Durch die Versetzung in den Innendienst würden ihm notwendige Ausbildungsinhalte vorenthalten bleiben, so Singh in seinem Eilantrag.
Das Verwaltungsgericht folgte nun seiner Argumentation und gab seinem Antrag statt. Jaspinder Singh darf den Turban fortan im Dienst tragen – zumindest vorläufig. Das Dastar-Verbot beruhe nicht auf einer hinreichenden Rechtsgrundlage, argumentierte das Gericht. Die Regelungen zur Uniformierung der Polizei enthielten „keine Einzelheiten über das äußere Erscheinungsbild der Beamtinnen und Beamten mit religiösem Bezug“, hieß es in einer Mitteilung des Gerichtes. Hierfür bedürfe es einer Rechtsverordnung, die von der zuständigen Innensenatorin Eva Högl (SPD) bislang nicht erlassen worden sei.
Gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts kann nun innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht erhoben werden.
Bild Zeitung
